
Home Charging
Seit Januar 2026 müssen Unternehmen den Heimladestrom ihrer Dienstwagen auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs erstatten – die staatliche Pauschale wurde vom BMF abgeschafft. fleetster Home Charging erfasst jeden Ladevorgang automatisch, berechnet die exakten Kosten und macht die Abrechnung gesetzeskonform.

Home Charging Features
GPS-Erkennung
Ladevorgänge werden über GPS automatisch der Heimadresse des Mitarbeiters zugeordnet – ohne manuelle Eingabe oder Mehraufwand für Fahrer oder Admins.
Ladedaten
fleetster bezieht die relevanten Ladedaten aus Telematik und Herstellerdaten. So sind alle Ladezeiten und -mengen revisionssicher verfügbar.
Gesetzeskonforme Abrechnung ab 2026
Ab 2026 darf nur noch der tatsächlich gemessene Verbrauch in kWh steuerfrei erstattet werden. fleetster liefert dafür automatisch die nötigen Nachweise.
Neue Pflicht ab 2026: tatsächlicher Verbrauch statt Pauschale
Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber den Heimladestrom pauschal erstatten – bis zu 70 € pro Monat, ganz ohne Einzelnachweis. Das ist vorbei: Das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 hat diese Vereinfachungsregelung ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft.
Seitdem ist eine steuerfreie Erstattung nur noch möglich, wenn die tatsächlich geladenen Kilowattstunden lückenlos gemessen und dokumentiert werden – per Wallbox-Zähler oder Fahrzeugelektronik. Genau das liefert fleetster Home Charging: automatisch, revisionssicher und ohne Mehraufwand.
Bei der Preisermittlung kann zwischen dem individuellen Stromtarif des Mitarbeiters oder dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Durchschnittspreis pro kWh gewählt werden – die gemessene kWh-Menge bleibt in beiden Fällen Grundlage der Erstattung.
fleetster bezieht die Verbrauchsdaten direkt vom Fahrzeughersteller (OEM) und ordnet jeden Ladevorgang automatisch der richtigen Heimadresse zu. Das Ergebnis: ein lückenloser, prüfungssicherer Nachweis für die Lohnabrechnung.



Euro
€/EUR
Dollar
$/USD
Home Charging
Heimladevorgänge automatisch erfassen und den tatsächlichen Verbrauch rechtssicher nachweisen – wie es das BMF ab 2026 vorschreibt. Für Fuhrparks ab 10 Fahrzeugen.
* BMF Schreiben: Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG
Automatische Erfassung per OEM-Daten
GPS-basierte Heimadressenerkennung
Nachweispflichtige Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
Belegmäßiger Nachweis & Exportfunktion
Export für Lohn- und Gehaltsabrechnung
Rechtssichere Abrechnung nach BMF-Schreiben
Web-Oberfläche & Smartphone-App
So funktioniert die automatische Erfassung
Sobald ein Fahrzeug an der Heimadresse eines Mitarbeiters aufgeladen wird, erkennt fleetster diesen Ladevorgang automatisch über GPS. Die Energiemenge und Ladezeit werden direkt aus den OEM-Daten des Fahrzeugherstellers bezogen – ohne zusätzliche Hardware oder manuelle Eingabe.
Der Admin hinterlegt einmalig die Heimadressen der Mitarbeiter im System. Nur Ladevorgänge an diesen verifizierten Adressen werden als Heimladen erkannt und zur Erstattung freigegeben.


Neue Gesetzeslage 2026: Warum Fuhrparks jetzt handeln müssen
Für Fuhrparks ohne die richtige Software bedeutet das: manueller Aufwand und das Risiko, bei einer Betriebsprüfung steuerfreie Erstattungen aberkannt zu bekommen. fleetster Home Charging automatisiert genau diesen Nachweis – ohne Mehraufwand für Fahrer oder Admins.
fleetster Home Charging ist für Fuhrparks ab 10 Fahrzeugen konzipiert und unterstützt Fahrzeuge führender Hersteller wie Ford, Mercedes-Benz, VW, BMW, Audi, Toyota, Volvo, Kia und Tesla.