UVV Prüfung Firmenfahrzeugen

UVV Prüfung Firmenfahrzeugen

20. Juni 2021 | Von Tim Ruhoff

Firmenfahrzeuge müssen nicht nur zur Hauptuntersuchung, sondern für sie gilt auch die regelmäßige Pflicht zur Überprüfung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Wo die UVV Prüfung rechtlich verankert ist, was der Inhalt einer UVV-Prüfung ist und was Fuhrparkbetreiber noch an gesetzlichen Vorschriften beachten müssen, darauf soll im Folgenden eingegangen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Regelungen für die UVV-Prüfung stammen nicht aus dem Verkehrsrecht, sondern aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Diese haben zum Ziel, die Mitarbeiter zu schützen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Unfallverhütungsvorschriften werden bereits seit 1884 erlassen. Im Gegensatz zur Hauptuntersuchung, in welcher die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, Einhaltung der Vorschriften und die Umweltverträglichkeit geprüft werden, geht es bei der UVV-Prüfung ausschließlich um die Verkehrssicherheit des Dienstwagen.

Welche Firmenwagen fallen unter die UVV Prüfung?

In der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 70 ist die UVV-Prüfung für Firmenwagen geregelt. Die Vorschrift besagt, dass alle Fahrzeuge gemäß der UVV geprüft werden müssen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug nur beruflich oder auch privat genutzt wird. Eine Ausnahme besteht lediglich für Fahrzeuge, die nicht mehr als 8 Kilometer pro Stunde fahren können wie beispielsweise Bagger.

Welche Firmenwagen fallen unter die UVV Prüfung?
Welche Firmenwagen fallen unter die UVV Prüfung?

Inhalt der UVV-Prüfung Fahrzeuge

Die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften ist auf drei Säulen aufgebaut:
1. Die regelmäßige Prüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt durch den Fahrer.
2. Prüfung der Fahrzeuge durch einen Sachverständigen einmal jährlich.
3. Unterweisung der Fahrer bei der Übernahme der Fahrzeuge sowie deren jährliche Wiederholung.

1. Prüfung vor Fahrtantritt

Vor dem Antritt der Fahrt verpflichtet § 36 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 den Fahrer seinen Pkw auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Dabei sind u. a. die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung sowie die Füllstände von Kraftstoff, Kühlflüssigkeit und Motoröl zu kontrollieren. Ebenso ist eine Überprüfung der Reifen und Kennzeichen durchzuführen. Ferner ist zu kontrollieren, ob der Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste intakt sind und sich im Fahrzeug befinden. Um alle wichtigen Bestandteile zu überprüfen, haben sich Checklisten bewährt. Im Internet gibt es dazu zahlreiche Angebote zum kostenlosen Download.

2. Prüfung durch einen Sachverständigen

Neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge einmal pro Jahr von einem Sachverständigen geprüft werden. In den meisten Werkstätten ist es so organisiert, dass beispielsweise mit dem Räderwechsel oder bei anderen Wartungsarbeiten die UVV Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgt, um Zeit zu sparen. Vorsicht ist dabei geboten, die Sachverständigenüberprüfung an die Hauptuntersuchung zu koppeln, da diese nicht jedes Jahr stattfindet und bei Neuwagen sogar erst nach drei Jahren erfolgt.

Insbesondere wenn die UVV-Prüfung zusammen mit einer anderen Wartung oder Reparatur am Fahrzeug durchgeführt wird, ist zu beachten, dass die UVV auf der Rechnung aufgeführt wird und das Unternehmen als Nachweis ein Protokoll über die Prüfung erhält.

3. Jährliche Unterweisung der Fahrer

Gemäß § 335 Abs. 1 Nr. 3 DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der ersten Übernahme des Kfz den Mitarbeiter über die sichere Nutzung zu unterweisen. Inhalt der Unterweisung ist dabei die Belehrung über mögliche Gefahrenquellen, die Schulungen über Schutzmaßnahmen sowie einzuhaltende Vorschriften. In der Unterweisung wird auch auf das richtige Verhalten bei Unfällen oder schlechten Wetterverhältnissen eingegangen. Als Nachweis ist die Fahrerunterweisung zu dokumentieren und jedes Jahr zu wiederholen.

Digitalisierung der UVV

Wie zuvor dargestellt, muss die erfolgte UVV Prüfung sowie die Fahrerunterweisung als Nachweis über die Durchführung dokumentiert werden. Dies bedeutet neben jeder Menge Papierkram auch das Verfolgen von Terminen. Dabei ist nachzuhalten, welches Fahrzeug und welcher Fahrer wieder zur Kontrolle bzw. Unterweisung fällig sind. Je nach Größe des Fuhrparks kann der administrative Aufwand dabei sehr hoch sein. Zusätzlich muss beispielsweise die Fahrzeugunterweisung vor Ort durchgeführt werden. Dazu ist eine Terminabstimmung notwendig. Gerade bei Fahrer, die nicht am selben Standort wie der Fuhrparkleiter tätig sind oder im Außendienst unterwegs sind, kann die Unterweisung vor Ort schwierig werden.

Eine Fuhrparkmanagementsoftware kann den Fuhrparkleiter dabei unterstützen, die Termine für jedes Fahrzeug im Blick zu behalten und die Dokumente in der Software zu dem Fahrzeug abzulegen. Ferner erfolgt auch eine automatische Erinnerung, wann beispielsweise die nächste Prüfung durch einen Sachverständigen fällig ist.

Auch in dem Bereich der Fahrerunterweisung hat die Digitalisierung Einzug gehalten. So können diese mittlerweile über ein E-Learning Tool Online erfolgen. Die Schulung kann mit jedem PC oder einem mobilen Endgerät absolviert werden, welches über eine Internetverbindung verfügt. Manche E-Learning Programme überprüfen das Wissen des Mitarbeiters mit einem Abschlusstest. Der Vorteil an der digitalen Unterweisung ist, dass der Zeitaufwand für die Schulung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gering gehalten wird. Es kann auch nicht passieren, dass Fahrer vergessen werden, da alle Personen erfasst und solange an die fällige Unterweisung erinnert werden, bis sie diese absolviert haben. Für den Fuhrparkleiter entfällt der administrative Aufwand, da das System eine automatische Bestätigung erstellt, wenn die Unterweisung abgeschlossen worden ist. Dieser Nachweis kann sogleich in die Fuhrparkmanagementsoftware zu jedem Fahrzeug hinterlegt werden. Manche Fuhrparkmanagement-Soft waren beinhalten bereits ein E-Learning Tool für Unterweisungen oder können über Schnittstellen mit diesem verknüpft werden.

Ferner hat die digitale Unterweisung die Rechtssicherheit, dass sie auf dem neuesten Stand der Gesetze und Vorschriften ist, während bei einer Papier-Unterweisung der Fuhrparkleiter ggf. noch alte Formulare nutzt.

Digitalisierung der UVV
Digitalisierung der UVV

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der UVV

Werden die UVV Vorschriften nicht eingehalten und Unterweisungen nicht regelmäßig durchgeführt, drohen dem Unternehmen oder dem Fuhrparkverantwortlichen rechtliche Konsequenzen. Diese reichen von Bußgeldern von bis zu 10.000 €. Bei schweren Verstößen kann sogar der Verstoß mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Zudem übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nicht die Haftung für den Schaden.

Doch auch der Arbeitnehmer kann sanktioniert werden. Verstößt der Arbeitnehmer gegen Vorschriften aus der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz, können je nach Schwere des Verstoßes Sanktionen von einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung drohen.

Fazit

Fuhrparkbetreiber haben viele Vorschriften und Regelungen zu beachten. In den Bereichen der Arbeitssicherheit und der Betriebssicherheit sind die UVV Prüfungen ein wichtiger Bestandteil, um Unfälle mit Firmenfahrzeugen zu verhindern. Die drei Säulen der UVV Prüfung sollen dabei gewährleisten, dass Fahrzeuge und Fahrer verkehrssicher sind bzw. agieren. Wichtig für den Fuhrparkleiter ist, dass alle Prüfungen dokumentiert werden, um bei einem Schaden nachweisen zu können, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten worden sind. Eine Fuhrparkmanagement-Software kann dabei helfen, die Termine und Dokumentationen für jedes Fahrzeug und für jeden Fahrer zu verwalten.