Fahrrad-Leasing durch den Arbeitgeber

Fahrrad-Leasing durch den Arbeitgeber

27. Juni 2021 | Von Tim Ruhoff

Fahrrad Leasing über den Arbeitgeber ist definitiv einer neuer Trend, der immer mehr Anklang bei den Beschäftigten findet. Durch die attraktiven Konditionen sind gerade bei der Leasingvariante für den Mitarbeiter auch teure Sportfahrräder oder E-Bikes erschwinglich, die er sich ansonsten nicht leisten könnte. Für den Arbeitgeber ist das Angebot von Fahrrädern ein gutes Mittel, um für Bewerber attraktiv zu sein und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Diensträder im Fuhrpark

Unsere Innenstädte sind mit Autos verstopft und so kann die Fahrt zur Arbeit oder wieder nach Hause zur Geduldsprobe werden. Daher steigen nicht nur aus dem Bewusstsein für die Umwelt immer mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad um. Der Trend bei den Fahrrädern geht zum E-Bike. Jedoch kostet ein gutes E-Bike mehrere Tausend Euro. Das kann sich nicht jeder leisten. Dies haben auch die Arbeitgeber erkannt und bieten im Rahmen der Mitarbeiterbindung ihren Beschäftigten Diensträder an. Welche verschiedenen Varianten des Fahrrad-Leasings durch Arbeitgeber es dabei gibt und was die Vor- und Nachteile sind, soll im Folgenden erörtert werden.

Fahrrad leasen oder kaufen?

Fahrrad Leasing durch Arbeitgeber beinhaltet mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Es gibt die Option, dass der Arbeitgeber das Fahrrad kauft. Den Nettokaufpreis kann der Arbeitgeber über einen Zeitraum von sieben Jahren abschreiben, wodurch er seine Steuerlast mindert. Des Weiteren erhält der Arbeitgeber auch die Mehrwertsteuer erstattet. Das Fahrrad überlässt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten kostenlos zusätzlich zum Gehalt. Zu beachten ist für den Arbeitgeber, dass das Fahrrad mit dem Kauf sein Eigentum ist und er damit auch die Verantwortung für die Versicherung und die Wartung trägt. Ferner ist es dem Arbeitgeber dringend anzuraten, mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag abzuschließen. Zusätzlich kommen hohe Anschaffungskosten für den Kauf der Fahrräder hinzu. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber die Fahrräder schnell wieder verkaufen kann, wenn das Angebot des Dienstrades von den Beschäftigten nicht angenommen wird oder die Fahrräder nicht gefallen.

Will der Arbeitgeber nicht die Eigentümerpflichten für ein Fahrrad übernehmen, bietet sich das Fahrrad leasen an. Ein Vorteil des Dienstrad-Leasings ist, dass durch den Arbeitgeber keine Investitionen für den Kauf der Fahrräder notwendig sind. Beim Dienstrad-Leasing wird über einen Anbieter seitens des Arbeitgebers ein Fahrrad für 36 Monate geleast. Der Beschäftigte kann sich das gewünschte Modell beim Anbieter aussuchen. Das Fahrrad-Leasing durch den Arbeitgeber erfolgt an den Beschäftigten über den Abschluss eines Überlassungsvertrages, der die Details der Nutzung regelt. Die Anbieter von Bike Leasing haben zur Unterstützung auch schon die passenden Vordrucke. Der Beschäftigte kann das Fahrrad sowohl beruflich als auch privat nutzen. Wartung, Versicherung sowie die Verwaltung übernimmt beim Leasing der jeweilige Anbieter. Die Leasingkosten trägt allein der Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer ist die Nutzung kostenlos. Daher muss der Arbeitnehmer die private Nutzung des Dienstrades als geldwerten Vorteil auch nicht versteuern.

Fahrrad Leasing durch den Arbeitgeber mit Gehaltsumwandlung

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern auch ein Dienstrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung anbieten. Dabei behält der Arbeitgeber einen monatlichen Betrag für die Leasingrate vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ein. Für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass sich das Einkommen für die Versteuerung für beide Seiten verringert. Da der Arbeitnehmer das Fahrrad auch in seiner Freizeit benutzt, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt für E-Bikes bis 25 km/h derzeit 0,25 Prozent. Am Ende der Leasingzeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Fahrrad für eine geringe Ablösesumme zu kaufen. Gefällt dem Arbeitnehmer das Fahrrad nicht, ist er jedoch für eine langfristige Vertragsdauer (häufig mind. 36 Monate) an den Vertrag gebunden. Auch ist das Angebot an Fahrrädern häufig begrenzt. Ein Vorteil ist jedoch, dass die Leasingunternehmen eine Wartung für die Fahrräder anbieten. Der Arbeitgeber spart bei dieser Variante 15 bis 40 Prozent im Vergleich zum Kauf der Fahrräder.

Fahrrad Leasing durch den Arbeitgeber mit Gehaltsumwandlung
Fahrrad Leasing durch den Arbeitgeber mit Gehaltsumwandlung

Bike Sharing

Eine ganz andere Möglichkeit ist das Bike Sharing. Bei dieser Variante leiht sich der Nutzer ein Fahrrad aus, welches am Wegesrand steht. Zum einen gibt es zentrale Stationen im Stadtgebiet, an welchen die Fahrräder entliehen und zurückgegeben werden oder man kann das Fahrrad einfach im öffentlichen Straßenraum ausleihen und abstellen. Das Ausleihen erfolgt über eine Bike Sharing Software, in welcher sich der Kunde mit seinen Kontodaten registriert. Nach dem Aufladen des Kontoguthabens kann das Fahrradschloss über eine Pin oder einen QR-Code geöffnet werden. Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass sich der Nutzer nicht um die Wartung oder den Versicherungsschutz für das Fahrrad kümmern muss. Zudem kann man die Fahrräder spontan mieten und braucht keine Unterstellmöglichkeit zu Hause oder muss es aufwendig mit der Bahn transportieren. Der Nachteil ist, dass dieses Konzept häufig nur in Großstädten angeboten wird.

Fazit zum Fahrrad Leasing

Fahrrad Leasing über den Arbeitgeber ist definitiv einer neuer Trend, der immer mehr Anklang bei den Beschäftigten findet. Durch die attraktiven Konditionen sind gerade bei der Leasingvariante für den Mitarbeiter auch teure Sportfahrräder oder E-Bikes erschwinglich, die er sich ansonsten nicht leisten könnte. Für den Arbeitgeber ist das Angebot von Fahrrädern ein gutes Mittel, um für Bewerber attraktiv zu sein und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.