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CO₂ Berichtspflicht für Fuhrparks

Die CO₂-Berichtspflicht für Unternehmen tritt ab Januar 2024 in Kraft. Was Fuhrparkmanager dabei beachten müssen, für welche Unternehmen sie gilt & wie fleetster unterstützen kann!

Was sind CO₂ Berichte?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten. Das Ziel ist eine erhöhte Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit. Die CSRD bringt strengere und umfassendere Berichtsanforderungen mit sich, die für viermal so viele EU-Unternehmen gelten werden.

Das Hauptziel der CSRD besteht darin, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit deutlich zu erhöhen. Unternehmen werden nun umfassendere Berichtsanforderungen erfüllen müssen, indem sie die CSRD als wesentlichen Bestandteil in ihren Geschäftsberichten und Geschäftstätigkeiten berücksichtigen.

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Unternehmen mit mind. zwei der drei Merkmale sind verpflichtet:

> 250 Mitarbeitende

> 250 Mitarbeitende

Gilt für Unternehmen die mehr als 250 Mitarbeitende haben

> 20 Mio Euro

> 20 Mio Euro

Gilt für Unternehmen die eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio Euro aufweisen.

> 40 Mio Euro

> 40 Mio Euro

Gilt für Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Euro erzielen.

Die Anwendung der CSRD erfolgt in vier Stufen:

Wann tritt die Richtlinie in Kraft?

Der CO2 Report informiert Sie über die geplante CSRD und ihre Auswirkungen auf Unternehmen.

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, die neuen Vorschriften befolgen. Sie müssen im Jahr 2025 über Daten aus dem Jahr 2024 berichten.
  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen große Unternehmen, die bisher nicht der Richtlinie unterlagen, die neuen Anforderungen erfüllen.
  • Ab dem 1. Januar 2026 gelten die Vorschriften auch für börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch Nicht-EU-Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, die Richtlinie befolgen.

Wie fleetster Fuhrparkmanager unterstützen kann:

In welcher Form erfolgt der Bericht?

Mit der Einführung der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem verpflichtenden Bestandteil von Geschäftsberichten. Separate Nachhaltigkeitsberichte, wie sie noch gemäß der aktuellen NFRD möglich sind, werden nicht mehr zulässig sein. Nachhaltigkeit wird somit als strategisches Element der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betrachtet.

Unternehmen sind nur dann von der Berichtspflicht befreit, wenn sie Teil eines Mutterkonzerns sind und auf den konsolidierten Konzernbericht verweisen können, der den europäischen Berichtsanforderungen entspricht.

Bis zum 30. Juni 2023 sollen erste Reporting Standards verabschiedet werden. Eine zweite Reihe von Reporting Standards, die sektorspezifisch und an die jeweilige Unternehmensform angepasst sind, wird bis zum 30. Juni 2024 erwartet.

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