Leasing

Leasing

11. Juli 2021 | Von Tim Ruhoff

Möchte ein Unternehmen Fahrzeuge für seinen Fuhrpark erwerben, gibt es neben einem Ankauf auch die Möglichkeit, die Fahrzeuge zu leasen. Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne Kauf und Leasing von Firmenfahrzeugen gegenüberstellen, auf den Leasing Begriff sowie die verschiedenen Arten des Fuhrpark-Leasings und deren Vor- und Nachteile eingehen.

Leasing Begriff und gesetzliche Grundlagen

Leasing bedeutet die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes von einem Leasinggeber an einen Leasingnehmer. Es handelt sich somit nicht um einen Kauf, sondern um einen Verleih. Demnach finden auf den Leasingvertrag die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht Anwendung. Der Vertrag wird zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer geschlossen. Bei einem Leasingvertrag handelt es sich rein rechtlich um einen Mietvertrag.

Gemäß § 535 BGB legt der Mietvertrag fest, dass der Vermieter (Leasinggeber) verpflichtet ist, den Mietgegenstand an den Mieter (Leasingnehmer) vertragsgemäß während der Mietzeit zu überlassen und diesen Zustand über die Leasingzeit zu erhalten. Der Leasinggeber bleibt während des Leasingzeitraums Eigentümer des verliehenen Gutes. Der Leasingnehmer hingegen ist während des Leasingzeitraums der Besitzer des Leasinggutes. Er ist verpflichtet, die vereinbarte Miete (Leasingrate) zu zahlen. Neben der regelmäßigen Zahlung der Leasingraten kann beispielsweise im Leasingvertrag auch vereinbar werden, dass der Leasingnehmer die Kosten für die Wartungen und Reparaturen trägt.

Bilanzierung

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres sind einige Unternehmen dazu verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich in der Bilanz des Eigentümers aufzuführen, da er die tatsächliche Herrschaft über das Gut ausübt. Das bedeutet, dass der Leasinggeber in seiner Bilanz die Leasingverträge aufführen muss. Dazu aktiviert er das vermietete Gut in seiner Bilanz und schreibt es über die Nutzungsdauer ab. Der Leasingnehmer kann die Leasinggebühr in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand buchen.

Ablauf Fahrzeugleasing

Das Fahrzeugleasing läuft folgendermaßen ab. Zunächst sucht sich das Unternehmen sein Wunschfahrzeug beim Händler aus. Das Fahrzeug wird daraufhin jedoch nicht beim Händler gekauft, sondern es wird ein Vertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer geschlossen. Der Leasinggeber wiederum kauft das Fahrzeug vom Händler. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt danach vom Händler an den Leasingnehmer. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Leasingnehmer beginnt der Leasingzeitraum und die Leasingraten sind an den Leasinggeber zu zahlen. Die Leasingraten sind entsprechend so hoch, dass der Leasinggeber den Kaufpreis des Fahrzeugs abdecken kann einschließlich der Kosten für die Aufwendungen und für die Verwaltung.

Leasingarten

Der Leasing Begriff ist nicht eindeutig definiert. Je nach Ausgestaltung der Leasingverträge gibt es verschiedene Arten. Dabei wird hauptsächlich zwischen dem Finanzierungsleasing und dem Operativen-Leasing (Operate-Leasing) differenziert. Grob zusammengefasst unterscheiden sich die beiden Varianten darin, dass das Finanzierungsleasing inhaltlich dem Kauf eines Wirtschaftsgutes ähnelt, während das Operating-Leasing einer Miete zugeordnet werden kann. Im Folgenden soll eine Leasing Übersicht über die verschiedenen Arten gegeben werden.

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing wird ein klassischer Leasingvertrag abgeschlossen. Der Leasinggeber überlässt das Fahrzeug an den Leasingnehmer, der ihm dafür eine monatliche Gebühr zahlt. Eigentümer des Fahrzeugs bleibt weiterhin der Leasinggeber. Der Leasingnehmer hingegen ist nur der Besitzer des Fahrzeugs. Beim Finanzierungsleasing wird die Höhe der Leasinggebühr so berechnet, dass am Ende des Leasingzeitraums der Wert des Fahrzeugs getilgt ist. Tritt die Tilgung nicht mit Ende des Leasingzeitraums ein, kann eine Schlussrate vereinbart werden. Da eine Rückgabe des Fahrzeugs nach dem Abschluss des Finanzierungsleasings nicht üblich ist, ist auch eine Anschlussfinanzierung mit einem traditionellen Bankkredit möglich.

Im Rahmen eines Leasingvertrages wird eine feste Laufzeit (auch als Grundmiete bezeichnet) vereinbart. In diesem Zeitraum kann der Leasingvertrag nicht gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit wird anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bestimmt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer leitet sich aus der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) ab, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird. Die AfA-Tabelle ist zwar für den Leasingvertrag nicht rechtlich bindend, hat sich aber im Laufe der Zeit in der Wirtschaft etabliert. Die Vertragslaufzeit beträgt zwischen 30 und 95 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Des Weiteren trägt der Leasingnehmer das wirtschaftliche Risiko für das Fahrzeug, wie dies auch bei einer Kreditfinanzierung der Fall wäre. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer für Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus oder einen selbst verschuldeten Unfall aufkommen muss. Auch ein Diebstahl des Fahrzeugs würde nicht dazu führen, dass die Leasingrate nicht mehr gezahlt werden muss. Dementsprechend trägt der Leasingnehmer auch die Kosten für die Versicherung des Autos.

Das Finanzierungsleasing weist große Gemeinsamkeiten mit der Kreditfinanzierung auf. So muss der Kreditnehmer ebenso wie der Leasingnehmer die Kosten für die Haltung des Fahrzeugs wie Reparatur, Inspektion oder Versicherung tragen. Der Kreditnehmer wird wie der Eigentümer des Fahrzeugs behandelt, auch wenn er nicht der rechtliche Eigentümer ist. Der Unterschied zwischen einem Leasingvertrag und einem Kreditvertrag besteht jedoch darin, dass der Kreditnehmer das Finanzierungsrisiko trägt, indem beispielsweise der Kredit nicht mehr zur Verfügung steht. Beim Fahrzeugleasing trägt dieses Risiko der Leasinggeber. Ein weiterer Unterschied des Finanzierungsleasings zum Bankkredit ist, dass die monatlichen Leasingraten vom Leasingnehmer steuerlich geltend gemacht werden können. Bei der Inanspruchnahme eines Bankkredits zur Finanzierung des Fahrzeuges ist das nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Das Finanzierungsleasing kann in Form einer Voll- oder einer Teilamortisation erfolgen. Bei einer Vollamortisation wird während der Leasingzeit der volle Kaufpreis für das Fahrzeug getilgt. Nach der Vertragslaufzeit geht das Fahrzeug aus dem Eigentum des Leasinggebers in das Eigentum des Leasingnehmers über. Bei der Teilamortisation hingegen bleibt zum Ende der Leasingzeit noch ein Restbetrag übrig. Dieser kann beispielsweise als Abschlusszahlung durch den Leasingnehmer beglichen werden und das Fahrzeug geht in dessen Eigentum über. Eine andere Möglichkeit ist es, das Fahrzeug ohne eine Restzahlung an den Leasinggeber zurückzugeben. Die Höhe des Restwertes wird bereits im Leasingvertrag vereinbart.

Das Finanzierungsleasing kann als ein Fahrzeugkauf auf Raten zusammengefasst werden. Aus diesem Grund werden dem Leasingnehmer auch ein Großteil der Pflichten wie die Tragung der Kosten für die Wartung und die Versicherung auferlegt. Der Leasingnehmer profitiert davon, dass er nicht das Kreditrisiko trägt und die Leasingraten als Aufwand steuerlich geltend machen kann.

Ein Finanzierungsleasing ist nicht nur im Zuge der Fahrzeugbeschaffung möglich, sondern eignet sich auch für andere Gegenstände. Besonders im Trend liegt derzeit das Leasing von Fahrrädern, was von vielen Firmen ihren Mitarbeitern angeboten wird. Das Prinzip ist identisch zum Leasingverlauf bei einem Pkw.

Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing

Operating-Leasing

Neben dem Finanzierungsleasing gibt es auch noch das Operating-Leasing. Diese Leasingvariante ist einem Mietverhältnis sehr ähnlich. Genau wie bei einem Mietvertrag zahlt der Leasingnehmer eine Mietgebühr und kann dafür das Fahrzeug nutzen. Der Leasingnehmer kann die Leasingraten auch wieder als Aufwand steuermindernd berücksichtigen.

Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing ist der Leasingzeitraum deutlich kürzer. Die gewöhnliche Vertragsdauer liegt zwischen einem und 28 Monaten. Der Leasingvertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit beendet werden.

Auch die Pflichten für den Leasinggeber unterscheiden sich deutlich zum Finanzierungsleasing. Der Leasinggeber trägt das volle Investitionsrisiko und muss die Kosten für die Wartung und Instandhaltung übernehmen. Des Weiteren trägt der Leasinggeber auch das Restwertrisiko für das Fahrzeug, weshalb beim Operating-Leasing die Kilometerlaufleistungen im Vertrag begrenzt werden. Eine Überschreitung dieser würde zu zusätzlichen Kosten für den Leasingnehmer führen.

Operating-Leasing
Operating-Leasing

Full Service Leasing

Beim Full Service Leasing handelt es sich um ein Fall des Operating Leasings. Die Laufzeit des Leasingvertrages beträgt üblicherweise drei Jahre, es können aber auch andere Laufzeiten individuell vereinbart werden. Am Ende der Leasingzeit entscheidet der Leasingnehmer, ob er das Fahrzeug zurückgibt oder es behält.

Der Clou am Full Service Leasing ist, das sämtliche Kosten für das Fahrzeug in der Leasingrate enthalten sind, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Teilweise sind sogar die Tankkarten für Sprit und Autowäsche mit der Rate abgedeckt. Jedoch ist im Vertrag genau darauf zu achten, welche Serviceleistungen inkludiert sind und welche Kosten darüber hinaus zusätzlich anfallen könnten.

Der Vorteil bei dieser Leasingvariante ist, dass sich der Fuhrparkleiter um nichts mehr kümmern muss. Ein Großteil der Verwaltung wird von dem Leasinggeber vorgenommen. So wird die Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs durch die Werkstatt organisiert und ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Ebenso ist das Fahrzeug automatisch über die Leasinggebühr Vollkasko versichert. Sollte das Fahrzeug unterwegs eine Panne haben, wird durch die Mobilitätsgarantie der Abschleppservice bezahlt. Des Weiteren braucht sich der Fuhrparkleiter auch nicht um den Wechsel der Sommer- und Winterreifen zu kümmern, da auch diese Leistung inkludiert ist sowie der Ersatz eines neuen Reifens bei Verschleiß. Das Full Leasing ist ein rundum-sorglos Paket für jeden Fuhrparkbetreiber. Der Leasinggeber kümmert sich um alle Servicearbeiten und Probleme des Fahrzeugs, die im Laufe der Überlassung auftreten. So kann mit geringem Zeitaufwand ein großer Fuhrpark gemanagt werden.

Für Unternehmen hat diese Variante den Vorteil, dass die Leasingraten steuermindernd als Betriebsaufwand geltend gemacht werden können. Ein Fuhrpark Leasing kann daher für ein Unternehmen vorteilhaft sein, weil damit die Kosten für die eigene Fuhrparkverwaltung sinken und die Leasingfirmen gerade für Großkunden günstige Tarife anbieten.

Das Full-Leasing ist für die Fuhrparkbetreiber geeignet, die wenig Zeit in die Verwaltung der Fahrzeuge investieren wollen. Es gibt bei diesem Leasingtyp keine überraschenden Kosten und alles ist daher sehr gut kalkulierbar. Bei der Abrechnung für die Leasinggebühr kann sich das Unternehmen zwischen zwei Varianten entscheiden. Zum einen kann eine pauschale Abrechnung der Kosten erfolgen. In diesem Fall zahlt der Leasingnehmer eine monatliche gleich hohe Leasinggebühr an den Leasinggeber. Damit sind alle Kosten abgedeckt und der Leasingnehmer muss mit keinen weiteren Nebenkosten für die Fahrzeuge rechnen. Möglicherweise zahlt er aber auch Gebühren für Reparaturen, die gar nicht anfallen.

Eine andere Variante ist die Ist-Kostenabrechnung. Dabei wird die monatliche Rate den tatsächlichen Ist-Kosten gegenübergestellt und die Differenz dem Leasingnehmer erstattet. Im schlimmsten Fall kann statt einer Erstattung aber auch eine Nachzahlung erfolgen.

Kilometerleasing

Bei dem Modell des Kilometerleasings wird ein Leasingvertrag meistens über drei Jahre abgeschlossen. In dem Vertrag wird die Kilometeranzahl für das Fahrzeug begrenzt. Fährt der Leasingnehmer mehr als die vertraglich vereinbarten Kilometer, muss er die Mehrkilometer entsprechend vergüten. Die Kosten betragen dabei für jeden zusätzlichen Kilometer bei einem Mittelklassewagen zwischen 10 und 15 Cent je Kilometer. Werden die vereinbarten Kilometer nicht vollständig in Anspruch genommen, bekommt der Leasingnehmer die Differenz ebenso erstattet. In den meisten Verträgen ist eine Toleranz von bis zu 2.500 km festgelegt, in welche die Kilometeranzahl über- oder unterschritten werden kann, ohne das zusätzliche Kosten entstehen oder die nicht gefahrenen Kilometer erstattet werden. Am Ende der Leasinglaufzeit haftet der Leasingnehmer für Schäden und Mängel am Fahrzeug, die über eine alters- und laufzeitbedingte Nutzung hinausgehen.

Restwertleasing

Bei dieser Methode wird zu Vertragsbeginn festgelegt, welchen Restwert das Fahrzeug bei der Rückgabe noch haben soll. Je höher der Restwert ist, umso geringer fallen die monatlichen Leasingraten aus. Schätzt ein Gutachter bei Rückgabe des Fahrzeugs den Restwert höher ein als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer sein Geld zurück. Beurteilt der Gutachter hingegen den Fahrzeugwert geringer, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag nachzahlen (Restwertrisiko). Die Höhe des Restwertes bestimmt sich nicht nur nach Alter und Gebrauch des Fahrzeugs. Ebenso können gesetzliche Änderungen oder Fahrverbote die Höhe des Restwerts beeinflussen. Dem Leasingnehmer ist zu empfehlen, sich rechtzeitig vor Vertragsablauf einen Käufer zu suchen, der das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert kauft, um eine Kostenfalle zu vermeiden.

Leasingrechner

Damit ein Unternehmen herausfinden kann, welche Leasingmethode am besten für welches Fahrzeug geeignet ist, gibt es im Web zahlreiche Angebote von Leasingrechnern, die die Gesamtkosten übersichtlich darstellen.

Leasingrechner
Leasingrechner

Leasing Software

Um die Leasingverträge für die einzelnen Fahrzeuge im Fuhrpark im Überblick zu behalten, eignet sich eine Fuhrparkmanagement Software an. Die Fuhrparkmanagement Software bietet einen Überblick über die Kosten für jedes Fahrzeug, inklusiver der Leasingkosten. Die Software verfügt über ein Reporting Tool, um die Fuhrparkkosten zu überwachen. Durch die Transparenz sind Kostentreiber zu identifizieren und Einsparpotenziale einfach umzusetzen. Zudem werden alle wichtigen Termine für die Fahrzeuge wie Wartung oder Hauptuntersuchung in der Software hinterlegt und es erfolgt eine rechtzeitige Erinnerung via E-Mail. Auch die Erinnerung über den Ablauf der Leasingverträge erfolgt fristgerecht, sodass ausreichend Zeit bleibt, um neue Verträge kostenbewusst zu verhandeln.

Eine Fuhrparkmanagement Software ist intuitiv zu bedienen und daher sofort einsatzbereit.

Die Software muss nicht gekauft werden, sondern es gibt ebenfalls die Option der Leasing Software. So geht der Kunde kein Risiko ein und kann häufig für mehrere Wochen die Software kostenlos testen. Die Software ist unabhängig vom Betriebssystem jederzeit von jedem Ort der Welt online verfügbar. So kann das Unternehmen mit kleinem Aufwand große Effekte erzielen.

Fazit

Das Fahrzeugleasing ist eine gute Alternative für den Erwerb von Fahrzeugen für einen Fuhrpark. Durch die verschiedenen Modelle kann sich das Unternehmen die Leasingvariante aussuchen, die auf seine Bedürfnisse am besten zugeschnitten. Die Leasinggeber übernehmen einen großen Teil der Verwaltung, sodass die Leasingnehmer nicht mit zusätzlichem administrativen Aufwand belastet werden. Um bei den verschiedenen Angeboten den Überblick zu behalten, gibt es im Internet Leasingrechner, die die Gesamtkosten je Leasingart berechnen.